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Dauercamping aktuell im LOS nicht erlaubt

Grünheide Wappen (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Grünheide Wappen

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

die Corona Task-Force des Landkreis Oder-Spree informiert Sie über Beherbergung und Dauercamping. Folgendes gilt:
 
Nach § 28b Absatz 1 Nr. 10 des Infektionsschutzgesetz des Bundes (IfSG) in der Fassung vom 22.04.2021 ist - sofern im Landkreis die Inzidenz stetig über 100 liegt - die Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken untersagt.

 

 

Da im Landkreis Oder-Spree (LOS) die Inzidenz mit Inkrafttreten dieser Regelung am 23.04.2021 bereits seit längerem weit über 100 lag, gilt hier aktuell dieses Verbot. Dies ist eine Schutzmaßnahme nach der sogenannten Bundesnotbremse.
 
Unterschreitet die Inzidenz im LOS an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 100, so tritt dieses touristische Beherbergungsverbot am übernächsten Tag außer Kraft (§ 28b Absatz 2 IfSG). Wann die Voraussetzungen für das Außerkrafttreten im LOS erfüllt sein werden, kann aktuell nicht abgeschätzt werden. Mit Stand heute liegt die Inzidenz bei 115,2.
 
Gemäß § 27 der aktuell in Brandenburg geltenden Siebten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 7. SARS-CoV-2-EindV in der Fassung vom 23.04.2021 gilt:


Weitergehende Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz und nach den aufgrund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen des Bundes bleiben unberührt. Soweit in dieser Verordnung strengere Schutzmaßnahmen angeordnet sind, gelten diese fort.


Über § 28b Absatz 1 Nr. 10 IfSG ist die Zurverfügungstellung von Übernachtungsangeboten zu touristischen Zwecken uneingeschränkt untersagt. Ausnahmen hiervon, wie in § 11 Absatz 1 Satz 2 der 7. SARS-CoV-2-EindV sind nicht vorgesehen.

 

Auch bspw. der Aufenthalt zu Erholungs- und Entspannungszwecken auf einem gepachteten Dauercampingplatz ist ein touristischer Aufenthalt und aktuell im LOS infolge der Inzidenzen somit nicht erlaubt.

 

Weitere Informationen

Aktuelle Sprechzeiten

Gemeinde Grünheide (Mark)
Am Marktplatz 1

15537 Grünheide (Mark)


Telefon  03362 5088 - 0

Telefax  03362 5088 - 600

 

 

Gemeindeverwaltung

 

Dienstag:      9 - 12, 13 - 18 Uhr

Donnerstag: 9 - 12, 13 - 15 Uhr
Freitag:         9 - 12 Uhr

 

Wohnungsverwaltung,
KITA-Verwaltung & Senioren
Dienstag:      9 - 12, 13 - 18 Uhr

 

Wohnungsanfragen für Geflüchtete

Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration
Hotline 03366 35-2003

 

Rentenberatung im Rathaus Grünheide (Mark)

jeden 2. und 4. Dienstag im Monat

immer 16-18 Uhr im Konferenzraum

 

Schiedsstelle (im Rathaus)
Jeden 1. Dienstag im Monat
15 - 18 Uhr

 

Telefon 033632 59660


Bibliothek (im Rathaus)

Dienstag:      13 - 18 Uhr

Donnerstag: 13 - 17 Uhr
Freitag:          10 - 13 Uhr

 

Ihre Bücher können Sie zudem auch digital in der Onleihe ausleihen.

 

Möchten Sie mit der Bibliothek Kontakt aufnehmen, schreiben
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