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Erklärung zur Barrierefreiheit - Gemeinde Grünheide (Mark)
Stand: 03.11.2020, URL: https://www.gruenheide-mark.de
Die Gemeinde Grünheide (Mark) setzt sich mit der Webseite https://www.gruenheide-mark.de dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für:
die Webseite der Gemeinde, die Tourismus-Website, die Webseite des Familienzentrums-Grünheide und das Ratsinformationssystem
Die Gemeinde Grünheide (Mark) ist bemüht, ihre Webseiten und mobile Anwendungen im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Die Gemeinde Grünheide (Mark) ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
Eine Beauftragte für die Barrierefreiheit wurde ernannt.
Für die Beschäftigten und Beamten wird eine kontinuierliche Schulung zur Barrierefreiheit angeboten.
Innerhalb der Gemeinde gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.
Die Gemeinde Grünheide (Mark) ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.
Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.
Ein Beauftragter für Barrierefreiheit oder Beamter wurden ernannt.
Innerhalb der Gemeinde gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.
Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein.
Konformitätsstatus
Die Gemeinde Grünheide (Mark) hält sich an den aktuellen Standard der Barrierefreiheit der Website an WCAG 2.0 Level AA.
Aktueller Status der Inhaltskonformität:
Teilweise konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit.
Bekannte Probleme bei der Barrierefreiheit:
Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Dies ist eine Beschreibung der bekannten Probleme bei der Barrierefreiheit.
Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.
PDF-Dokumente:
Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
Einfache Sprache:
Die Erweiterung um den Menüpunkt „Leichte Sprache“ erfolgt zum nächst möglichen Zeitpunkt.
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien:
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:
Microsoft Internet Explorer
Mozilla Firefox
Google Chrome
Opera
Safari
Technologien
Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:
„PHP" (serverseitige Skriptsprache)
und „MySQL" (Datenbanken)
Bewertungsmethoden
Die Gemeinde Grünheide (Mark) hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methoden bewertet:
Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern in der Organisation bewertet.
Feedback-Prozess
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website.
Bitte kontaktieren Sie uns:
Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen eine Rückmeldungen zu geben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Treskow-Straße 2-13, Haus S
14467 Potsdam
E-Mail:
Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Gemeinde Grünheide (Mark)
Der Bürgermeister
Am Marktplatz 1
15537 Grünheide (Mark)
Telefon: 03362 5088-0
Telefax: 03362 5088-600
Nachrichten
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Gemeinde Grünheide (Mark)
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15537 Grünheide (Mark)
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Gemeindeverwaltung
Dienstag: 9 - 12, 13 - 18 Uhr
Donnerstag: 9 - 12, 13 - 15 Uhr
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Wohnungsverwaltung, Steuern,
KITA-Verwaltung & Senioren
Dienstag: 9 - 12, 13 - 18 Uhr
Wohnungsanfragen für Geflüchtete
Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration
Hotline 03366 35-2003
Rentenberatung im Rathaus Grünheide (Mark)
jeden 2. und 4. Dienstag im Monat
immer 16-18 Uhr im Konferenzraum
Schiedsstelle (im Rathaus)
Jeden 1. Dienstag im Monat
15 - 18 Uhr
033632 59660
Bibliothek (im Rathaus)
Dienstag: 13 - 18 Uhr
Donnerstag: 13 - 17 Uhr
Freitag: 10 - 13 Uhr
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