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Förderprogramm
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Standesamt

Ehefähigkeitszeugnis


Beschreibung

Das ist eine Bescheinigung des deutschen Standesbeamten worin bescheinigt wird, dass nach deutschem Recht der Eheschließung der im Zeugnis genannten Person(en) kein Ehehindernis entgegensteht. Beantragt und ausgestellt wird das Ehefähigkeitszeugnis am Wohnsitz des/r deutschen Verlobten.

 

Welche Unterlagen Sie für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, erfahren Sie bei uns.


Ansprechpartner

Frau Krenz
Telefon 03362 5088-333
Telefax 03362 5088-600

Aktuelle Sprechzeiten

Gemeinde Grünheide (Mark)
Am Marktplatz 1

15537 Grünheide (Mark)


Telefon  03362 5088 - 0

Telefax  03362 5088 - 600

 

 

Gemeindeverwaltung

 

Dienstag:      9 - 12, 13 - 18 Uhr

Donnerstag: 9 - 12, 13 - 15 Uhr
Freitag:         9 - 12 Uhr

 

Wohnungsverwaltung,
KITA-Verwaltung & Senioren
Dienstag:      9 - 12, 13 - 18 Uhr

 

Wohnungsanfragen für Geflüchtete

Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration
Hotline 03366 35-2003

 

Rentenberatung im Rathaus Grünheide (Mark)

jeden 2. und 4. Dienstag im Monat

immer 16-18 Uhr im Konferenzraum

 

Schiedsstelle (im Rathaus)
Jeden 1. Dienstag im Monat
15 - 18 Uhr

 

Telefon 033632 59660


Bibliothek (im Rathaus)

Dienstag:      13 - 18 Uhr

Donnerstag: 13 - 17 Uhr
Freitag:          10 - 13 Uhr

 

Ihre Bücher können Sie zudem auch digital in der Onleihe ausleihen.

 

Möchten Sie mit der Bibliothek Kontakt aufnehmen, schreiben
Sie uns eine E-Mail an

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27. 04. 2024

 

27. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 

27. 04. 2024 - Uhr

 

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