Bauleitplanung Beteiligung
Die Bauleitplanung vorgestellt
Das Bau- und Nutzungsgeschehen in Städten und Gemeinden wird vor allem durch die Bauleitplanung bestimmt. Sie ist das Kernstück der städtebaulichen Planung der Kommune. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung (private und öffentliche Grundstücke eingeschlossen) vorzubereiten und zu lenken. Sie müssen dabei in objektiver Beziehung zur städtebaulichen Ordnung stehen.
Hauptinstrumente der Bauleitplanung sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.
Nach den Regelungen des Baugesetzbuches sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne kann sich die Gemeinde jedoch nicht auf "planerisch freiem Feld" betätigen, sondern unterliegt vielfältigen tatsächlichen und rechtlichen Bindungen. Insbesondere die Vorgaben der übergeordneten räumlichen Planung sind dabei zu beachten bzw. zu berücksichtigen.
Die Mitwirkungsmöglichkeit der Bürger und der Träger öffentlicher Belange, um mögliche Entscheidungen zu beeinflussen, sind im Rahmen des Aufstellungsverfahrens gegeben. Eine Interessenabwägung zwischen den verschiedenen öffentlichen und privaten Belangen erfolgt im Rahmen des Bauleitplanverfahrens.
"Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung stehen auch über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg gemäß § 4a Abs. 4 BauGB unter bauleitplanung.brandenburg.de zur Verfügung."
» Informationspflichten gem. DS-GVO bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB
Bekanntmachung
Stellplatzsatzung
>> Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Grünheide (Mark) über die Herstellung notwendiger Stellplätze (Stellplatzsatzung)
>> Anlage 1 zur Stellplatzsatzung
_________________________________________________________________________________________________________________________________
Eisenbahn-Bundesamt startet zweite Phase
der Öffentlichkeitsbeteiligung am 20.11.2023
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 20. November 2023 veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt den Entwurf des Lärmaktionsplanes an Schienenwegen des Bundes und die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung der Runde 4 beginnt.
Während der ersten Phase im März und April dieses Jahres haben 339 Kommunen, 55 Ballungsräume und ca. 11.000 Bürgerinnen und Bürger Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Beiträge ausgewertet. Die Ergebnisse und weitere Informationen sind im Entwurf des Lärmaktionsplanes zu finden, der auf dieser Internetseite veröffentlicht wird: www.laermaktionsplanung-schiene.de
Bis zum 2. Januar 2024 besteht die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren selbst zu geben. Bürgerinnen und Bürger können über die Beteiligungsplattform auf www.laermaktionsplanung-schiene.de teilnehmen.
_________________________________________________________________________________________________________________________________
Information:
Bereits am 9. Oktober 2023 wurde die Offenlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Träger öffentlicher Belange, am Bebauungsplan Nr. 60 "Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord" der Gemeinde Grünheide (Mark), einschl. der Änderung zur Ausgliederung von Flächen gemäß § 10 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) und an der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grünheide (Mark) bekanntgemacht.
Aufgrund eines erst nach Beginn der Offenlage identifizierten technischen Fehlers, ist nicht sicher, dass alle relevanten Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde fristgerecht zur Verfügung standen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Gemeinde Grünheide (Mark) vorsorglich dazu entschieden, die Offenlage zum Bebauungsplan Nr. 60, einschl. der Änderung zur Ausgliederung von Flächen, und zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Grünheide (Mark) erneut durchzuführen. Der technische Fehler bezog sich insbesondere auf die Biotoptypenkartierung.
_________________________________________________________________________________________________________________________________
Bekanntmachung der Offenlage
des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 60
„Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
und
Bekanntmachung des Entwurfs der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree, Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ durch Ausgliederung von Flächen gemäß § 10 Brandenburgisches Naturschutzaus-führungsgesetz (BbgNatSchAG)
Planzeichnung
- Bebauungsplanzeichnung Blatt 2
- Bebauungsplanzeichnung Blatt 3
- Bebauungsplanzeichnung Blatt 4
- Bebauungsplanzeichnung Blatt 5
- Bebauungsplanzeichnung Blatt 6
- Bebauungsplanzeichnung Blatt 7
- Bebauungsplanzeichnung Blatt 8
- Bebauungsplanzeichnung Blatt 9
- Bebauungsplanzeichnung Blatt 10
- Bebauungsplanzeichnung Blatt 11
- Bebauungsplanzeichnung Blatt 12
Begründung
-Maßnahmeblätter externe Kompensationsmaßnahme Erstaufforstung
-Maßnahmeblätter externe Kompensationsmaßnahme waldaufwertende Maßnahme
-Entwurf B-Plan 60 Begründung
wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen Öffentl.
- Verein für Natur und Landschaft Brandenburg
- frühzeitige Beteiligung _25-26
- frühzeitige Beteiligung _21-23
- frühzeitige Beteiligung _3-18
- frühzeitige Beteiligung _19-20
wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen TOeB
- Landesamt für Umwelt_Abtl. Naturschutz
- Landesamt für Umwelt_Abtl. technischer Umweltschutz
- Landesbetrieb Forst Brandenburg
- Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände frühz Beteiligung
- Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände Nachtrag frühz Beteiligung
Fachgutachten
- Biotoptypenkartierung Anlage
- Erheblichkeitsuntersuchung Verkehr
- Immissionsprognose Schall Gewerbe
- Immissionsprognose Schall Verkehr
- Immissionsprognose Schall Verkehr Anlage
Ausgliederung der Flächen
- Auslegungsfassung ÄVO LSG Müggelspree
_________________________________________________________________________________________________________________________________
Bekanntmachung der Offenlage des Entwurfs der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grünheide (Mark) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch
Begründung
wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen Öffentl.
- SN Verein für Natur und Landschaft
wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen TOeB
- Landesbetrieb Forst Brandenburg
- Landesbüro anerkannte Naturschutzverbände
- Landesbüro anerkannte Naturschutzverbände Nachtrag
Informationen zu Gestaltungssatzungen
Nachrichten
Aktuelle Sprechzeiten
Gemeinde Grünheide (Mark)
Am Marktplatz 1
15537 Grünheide (Mark)
03362 5088 - 0
03362 5088 - 600
Gemeindeverwaltung
Dienstag: 9 - 12, 13 - 18 Uhr
Donnerstag: 9 - 12, 13 - 15 Uhr
Freitag: 9 - 12 Uhr
Wohnungsverwaltung,
KITA-Verwaltung & Senioren
Dienstag: 9 - 12, 13 - 18 Uhr
Wohnungsanfragen für Geflüchtete
Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration
Hotline 03366 35-2003
Schiedsstelle (im Rathaus)
Jeden 1. Dienstag im Monat
15 - 18 Uhr
033632 59660
Bibliothek (im Rathaus)
Dienstag: 13 - 18 Uhr
Donnerstag: 13 - 17 Uhr
Freitag: 9 - 12 Uhr
Ihre Bücher können Sie zudem auch digital in der Onleihe ausleihen.
Möchten Sie mit der Bibliothek Kontakt aufnehmen, schreiben
Sie uns eine E-Mail an
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
06. 12. 2023 - Uhr
06. 12. 2023 - Uhr bis 17:00 Uhr
06. 12. 2023 - Uhr bis 17:00 Uhr
Newsletter abonnieren