Bauleitplanung Beteiligung
Die Bauleitplanung vorgestellt
Das Bau- und Nutzungsgeschehen in Städten und Gemeinden wird vor allem durch die Bauleitplanung bestimmt. Sie ist das Kernstück der städtebaulichen Planung der Kommune. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung (private und öffentliche Grundstücke eingeschlossen) vorzubereiten und zu lenken. Sie müssen dabei in objektiver Beziehung zur städtebaulichen Ordnung stehen.
Hauptinstrumente der Bauleitplanung sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.
Nach den Regelungen des Baugesetzbuches sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne kann sich die Gemeinde jedoch nicht auf "planerisch freiem Feld" betätigen, sondern unterliegt vielfältigen tatsächlichen und rechtlichen Bindungen. Insbesondere die Vorgaben der übergeordneten räumlichen Planung sind dabei zu beachten bzw. zu berücksichtigen.
Die Mitwirkungsmöglichkeit der Bürger und der Träger öffentlicher Belange, um mögliche Entscheidungen zu beeinflussen, sind im Rahmen des Aufstellungsverfahrens gegeben. Eine Interessenabwägung zwischen den verschiedenen öffentlichen und privaten Belangen erfolgt im Rahmen des Bauleitplanverfahrens.
"Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung stehen auch über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg gemäß § 4a Abs. 4 BauGB unter bauleitplanung.brandenburg.de zur Verfügung."
» Informationspflichten gem. DS-GVO bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB
Informationen zu Gestaltungssatzungen
MIL_Leitfaden Satzungen zur Erhaltung und Gestaltung
Bekanntmachung der Offenlage Vorentwurf 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 03 "Spreetal"
Planzeichnung und textliche Festsetzungen 1. Änderung Bebauungsplan Nr. 03 "Spreetal"
Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 03 "Spreetal"
Nachrichten
Aktuelle Sprechzeiten
Gemeinde Grünheide (Mark)
Am Marktplatz 1
15537 Grünheide (Mark)
(03362) 58 55 0
Telefax (03362) 58 55 58
Gemeindeverwaltung (bei Normalbetrieb)
Dienstag: 9 - 12, 13 - 18 Uhr
Donnerstag: 9 - 12, 13 - 15 Uhr
Freitag: 9 - 12 Uhr
Wohnungsverwaltung,
KITA-Verwaltung & Senioren
Dienstag: 9 - 12, 13 - 18 Uhr
Grundstücksverwaltung
Dienstag: 14 - 18 Uhr
Donnerstag: 14 - 15 Uhr und n. V.
Revierpolizei (im Rathaus)
Dienstag: 15 - 18 Uhr
Versichertenberater
der Deutschen Rentenversicherung Bund
jeden 2. und 4. Dienstag im Monat
(033632) 73 40 31
Schiedsstelle (im Rathaus)
Jeden 1. Dienstag im Monat
15 - 18 Uhr
Bibliothek (im Rathaus)
Bitte leihen Sie vorübergehend
Ihre Bücher digital in der Onleihe aus.
Alternativ können Sie Ihre Vorbestellungen
auch an der Rathaus-Info melden unter
(03362) 58 55 55
oder schreiben Sie uns eine E-Mail
an
(bei Normalbetrieb)
Dienstag: 13 - 18 Uhr
Donnerstag: 13 - 17 Uhr
Freitag: 9 - 12 Uhr
Veranstaltungen
Nächste Veranstaltungen:
24. 04. 2021 - 10:00 UhrNewsletter abonnieren