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Bauleitplanung Beteiligung

Die Bauleitplanung vorgestellt


Das Bau- und Nutzungsgeschehen in Städten und Gemeinden wird vor allem durch die Bauleitplanung bestimmt. Sie ist das Kernstück der städtebaulichen Planung der Kommune. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung (private und öffentliche Grundstücke eingeschlossen) vorzubereiten und zu lenken. Sie müssen dabei in objektiver Beziehung zur städtebaulichen Ordnung stehen.

Hauptinstrumente der Bauleitplanung sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.


Nach den Regelungen des Baugesetzbuches sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne kann sich die Gemeinde jedoch nicht auf "planerisch freiem Feld" betätigen, sondern unterliegt vielfältigen tatsächlichen und rechtlichen Bindungen. Insbesondere die Vorgaben der übergeordneten räumlichen Planung sind dabei zu beachten bzw. zu berücksichtigen.

Die Mitwirkungsmöglichkeit der Bürger und der Träger öffentlicher Belange, um mögliche Entscheidungen zu beeinflussen, sind im Rahmen des Aufstellungsverfahrens gegeben. Eine Interessenabwägung zwischen den verschiedenen öffentlichen und privaten Belangen erfolgt im Rahmen des Bauleitplanverfahrens.

"Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung stehen auch über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg gemäß § 4a Abs. 4 BauGB unter bauleitplanung.brandenburg.de zur Verfügung." 

» Informationspflichten gem. DS-GVO bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB

 

 

Bekanntmachung

Stellplatzsatzung
>> Bekanntmachung der Satzung der Gemeinde Grünheide (Mark) über die Herstellung notwendiger Stellplätze (Stellplatzsatzung)

>> Anlage 1 zur Stellplatzsatzung

 

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Eisenbahn-Bundesamt startet zweite Phase 
der Öffentlichkeitsbeteiligung am 20.11.2023

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 20. November 2023 veröffentlicht das Eisenbahn-Bundesamt den Entwurf des Lärmaktionsplanes an Schienenwegen des Bundes und die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung der Runde 4 beginnt.

 

Während der ersten Phase im März und April dieses Jahres haben 339 Kommunen, 55 Ballungsräume und ca. 11.000 Bürgerinnen und Bürger Beteiligungen beim Eisenbahn-Bundesamt eingereicht. Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Beiträge ausgewertet. Die Ergebnisse und weitere Informationen sind im Entwurf des Lärmaktionsplanes zu finden, der auf dieser Internetseite veröffentlicht wird: www.laermaktionsplanung-schiene.de

 

Bis zum 2. Januar 2024 besteht die Gelegenheit, dem Eisenbahn-Bundesamt eine Rückmeldung zu dem Entwurf des Lärmaktionsplanes sowie zu dem Beteiligungsverfahren selbst zu geben. Bürgerinnen und Bürger können über die Beteiligungsplattform auf www.laermaktionsplanung-schiene.de teilnehmen.

 

Öffentlichkeitsbeteiligung für Bürger und Bürgerinnen

Öffentlichkeitsbeteiligung für kommunale Vertretungen

 
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Information:

 

 

Bereits am 9. Oktober 2023 wurde die Offenlage zur Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Träger öffentlicher Belange, am Bebauungsplan Nr. 60 "Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord" der Gemeinde Grünheide (Mark), einschl. der Änderung zur Ausgliederung von Flächen gemäß § 10 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG) und an der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grünheide (Mark) bekanntgemacht. 

 

Aufgrund eines erst nach Beginn der Offenlage identifizierten technischen Fehlers, ist nicht sicher, dass alle relevanten Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde fristgerecht zur Verfügung standen. Vor diesem Hintergrund hat sich die Gemeinde Grünheide (Mark) vorsorglich dazu entschieden, die Offenlage zum Bebauungsplan Nr. 60, einschl. der Änderung zur Ausgliederung von Flächen, und zur 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Grünheide (Mark) erneut durchzuführen. Der technische Fehler bezog sich insbesondere auf die Biotoptypenkartierung.

 

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Bekanntmachung der Offenlage 
des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 60
 „Service- und Logistikzentrum Freienbrink Nord“ gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

 

und

 

Bekanntmachung des Entwurfs der Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree, Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ durch Ausgliederung von Flächen gemäß § 10 Brandenburgisches Naturschutzaus-führungsgesetz (BbgNatSchAG)

 

>> Bekanntmachung


Planzeichnung

- Bebauungsplanzeichnung Blatt 2
- Bebauungsplanzeichnung Blatt 3
- Bebauungsplanzeichnung Blatt 4
- Bebauungsplanzeichnung Blatt 5
- Bebauungsplanzeichnung Blatt 6
- Bebauungsplanzeichnung Blatt 7
- Bebauungsplanzeichnung Blatt 8
- Bebauungsplanzeichnung Blatt 9

- Bebauungsplanzeichnung Blatt 10

- Bebauungsplanzeichnung Blatt 11
- Bebauungsplanzeichnung Blatt 12

 

Begründung

-Übersichtsplan

-Maßnahmeblätter Artenschutz

-Maßnahmeblätter externe Kompensationsmaßnahme Erstaufforstung

-Maßnahmeblätter  externe Kompensationsmaßnahme  waldaufwertende Maßnahme
-Entwurf B-Plan 60 Begründung

 

wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen Öffentl.

- Fraktion Bürgerbündnis

- Verein für Natur und Landschaft Brandenburg

- frühzeitige Beteiligung _24

- frühzeitige Beteiligung _25-26

- frühzeitige Beteiligung _29

- frühzeitige Beteiligung _32

- frühzeitige Beteiligung _30

- frühzeitige Beteiligung _21-23

- frühzeitige Beteiligung _3-18

- frühzeitige Beteiligung _19-20

 

wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen TOeB

- Landesamt für Umwelt_Abtl. Naturschutz

- Landesamt für Umwelt_Abtl. technischer Umweltschutz

- Landesbetrieb Forst Brandenburg

- Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände frühz Beteiligung

- Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände Nachtrag frühz Beteiligung

- Landkreis Oder Spree

- Stadt Erkner

- WSE Zweckverband

 

Fachgutachten

- Artenschutzfachbeitrag

- Baugrundgutachten

- Biotoptypenkartierung

- Biotoptypenkartierung Anlage

- CO2-Prüfung

- CO2-Wald

- Erheblichkeitsuntersuchung Verkehr

- Fachbeitrag Verkehr

- Faunistische Erfassung

- FFh-Vorprüfung

- Hydrogeologisches GA

- Immissionsprognose Schall Gewerbe

- Immissionsprognose Schall Verkehr

- Immissionsprognose Schall Verkehr Anlage

- Klimagutachten

- Luft-Geruch

 

Zielanfrage Raumordnung

 

Ausgliederung der Flächen

- Auslegungsfassung ÄVO LSG Müggelspree

- Liegenschaftskarte

- TK Müggelspree Erkner

- TK Müggelspree Burig

- Übersichtskarte quer

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Bekanntmachung der Offenlage des Entwurfs der 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Grünheide (Mark) gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch 

 

Begründung

- Begründung FNP Entwurf

- FNP Plan Entwurf

 

wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen Öffentl.

- SN Fraktion Bündnis

- SN Verein für Natur und Landschaft

- SN_06 frühz Beteiligung

- SN_07 frühz Beteiligung 

- SN_03-05 frühz Beteiligung

 

 

wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen TOeB

- Landesamt für Umwelt

- Landesbetrieb Forst Brandenburg

- Landesbüro anerkannte Naturschutzverbände

- Landesbüro anerkannte Naturschutzverbände Nachtrag

- Landkreis Oder Spree

- Stadt Erkner

- WSE

 

Zielanfrage Raumordnung

 


 

Informationen zu Gestaltungssatzungen

MIL_Leitfaden Satzungen zur Erhaltung und Gestaltung

Aktuelle Sprechzeiten

Gemeinde Grünheide (Mark)
Am Marktplatz 1

15537 Grünheide (Mark)


Telefon  03362 5088 - 0

Telefax  03362 5088 - 600

 

 

Gemeindeverwaltung

 

Dienstag:      9 - 12, 13 - 18 Uhr

Donnerstag: 9 - 12, 13 - 15 Uhr
Freitag:          9 - 12 Uhr

 

Wohnungsverwaltung,
KITA-Verwaltung & Senioren

Dienstag:      9 - 12, 13 - 18 Uhr

 

Wohnungsanfragen für Geflüchtete

Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration
Hotline 03366 35-2003

 

 

Schiedsstelle (im Rathaus)
Jeden 1. Dienstag im Monat
15 - 18 Uhr

 

Telefon 033632 59660


Bibliothek (im Rathaus)

Dienstag:      13 - 18 Uhr

Donnerstag: 13 - 17 Uhr
Freitag:          9 - 12 Uhr

 

Ihre Bücher können Sie zudem auch digital in der Onleihe ausleihen.

 

Möchten Sie mit der Bibliothek Kontakt aufnehmen, schreiben
Sie uns eine E-Mail an

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