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Standesamt
Sterbefall, beurkunden
Beschreibung
Für die Beurkundung eines Sterbefalles ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk der Tod eingetreten ist. Die Anzeige ist innerhalb von 3 Werktagen zuständigen Standesamt oder einem Bestatter Ihrer Wahl anzuzeigen. Wenn Sie es wünschen, kann das von Ihnen beauftragte Bestattungsunternehmen alle notwendigen Formalitäten weiter erledigen. Für die Beurkundung des Sterbefalles benötigen Sie in jedem Fall, die Totenscheine, den Personalausweis/ Reisepass des Verstorbenen. Abhängig vom Personenstand des Verstorbenen sind folgende Unterlagen mit vorzulegen:
Der Verstorbene war ledig:
- Geburtsurkunde oder Geburtsschein
Der Verstorbene war verheiratet:
- Geburtsurkunde und Heiratsurkunde
Die Ehe des Verstorbenen bestand nicht mehr:
- Nachweis der Auflösung der Ehe, bzw. geschieden/ rechtskräftiges Scheidungsurteil, verwitwet/ Sterbeurkunde, Beschluss über die Todeserklärung
Sie erhalten gebührenfreie Urkunden (z.B. Bestattungsschein, Sterbeurkunde in Angelegenheiten der gesetzlichen Sozialversicherung, Sterbeurkunde für die Beantragung der Witwenrente u.a.m.)
Für die Beantwortung weiterer Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Ansprechpartner
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Hotline 03366 35-2003
Rentenberatung im Rathaus Grünheide (Mark)
jeden 2. und 4. Dienstag im Monat
immer 16-18 Uhr im Konferenzraum
Schiedsstelle (im Rathaus)
Jeden 1. Dienstag im Monat
15 - 18 Uhr
033632 59660
Bibliothek (im Rathaus)
Dienstag: 13 - 18 Uhr
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Ihre Bücher können Sie zudem auch digital in der Onleihe ausleihen.
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