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Förderprogramm
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Einwohnermeldeamt

Reisepass


Beschreibung

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
- Personalausweis oder (bisher gültiger) Reisepass bzw. Kinderreisepass
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild


Hinweis:
Bei der Beantragung für Minderjährige müssen beide Sorgeberechtigte und der Minderjährige selbst vorsprechen bzw. sollte ein Sorgeberechtigter nicht vorsprechen können, so ist die ausgefüllte Zustimmungserklärung (PDF) mitzubringen.

Gültigkeit des Dokuments:
Der Reisepass ist für Personen bis zum 24. Lebensjahr 6 Jahre gültig; für Personen über 24 Jahre beträgt die Gültigkeitsdauer 10 Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
 
Ausstellungsdauer:
Reisepass: ca. 6 - 8 Wochen
Express-Reisepass: ca. 3 Tage

 

Vorläufiger Reisepass

Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist.
 
Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
- Personalausweis oder (bisher gültiger) Reisepass bzw. Kinderreisepass
- 1 biometrisches Lichtbild

Anforderungen an das Lichtbild:
- Format 45 mm x 35 mm
- ohne Bildrand
- bereits ausgestanzt/ausgeschnitten
- nicht älter als 6 Monate

Hinweis:
Bei der Beantragung für Minderjährige müssen beide Sorgeberechtigte und der Minderjährige selbst vorsprechen bzw. sollte ein Sorgeberechtigter nicht vorsprechen können, so ist die ausgefüllte Zustimmungserklärung (PDF) mitzubringen.
 
Gültigkeit des Dokuments:
Die Gültigkeitsdauer beträgt maximal ein Jahr.
 
Ausstellungsdauer:
zum nächst folgenden Sprechtag

 


Gebühren

Reisepass (unter 24 Jahre): 37,50 EUR
Reisepass mit 48 Seiten (unter 24 Jahre): 59,50 EUR


Reisepass (über 24 Jahre): 70,00 EUR
Reisepass mit 48 Seiten (über 24 Jahre): 92,00 EUR


Express-Reisepass (unter 24 Jahre): 69,50 EUR
Express-Reisepass mit 48 Seiten (unter 24 Jahre): 91,50 EUR


Express-Reisepass (über 24 Jahre): 102,00 EUR
Express-Reisepass mit 48 Seiten (über 24 Jahre): 124,00 EUR


Ansprechpartner

Frau Goy
Raum 07
Telefon 03362 5088-340
Telefax 03362 5088-600

Frau Junge
Telefon 03362 5088-320
Telefax 03362 5088-600


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Aktuelle Sprechzeiten

Gemeinde Grünheide (Mark)
Am Marktplatz 1

15537 Grünheide (Mark)


Telefon  03362 5088 - 0

Telefax  03362 5088 - 600

 

 

Gemeindeverwaltung

 

Dienstag:      9 - 12, 13 - 18 Uhr

Donnerstag: 9 - 12, 13 - 15 Uhr
Freitag:         9 - 12 Uhr

 

Wohnungsverwaltung,
KITA-Verwaltung & Senioren
Dienstag:      9 - 12, 13 - 18 Uhr

 

Wohnungsanfragen für Geflüchtete

Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration
Hotline 03366 35-2003

 

Rentenberatung im Rathaus Grünheide (Mark)

jeden 2. und 4. Dienstag im Monat

immer 16-18 Uhr im Konferenzraum

 

Schiedsstelle (im Rathaus)
Jeden 1. Dienstag im Monat
15 - 18 Uhr

 

Telefon 033632 59660


Bibliothek (im Rathaus)

Dienstag:      13 - 18 Uhr

Donnerstag: 13 - 17 Uhr
Freitag:          10 - 13 Uhr

 

Ihre Bücher können Sie zudem auch digital in der Onleihe ausleihen.

 

Möchten Sie mit der Bibliothek Kontakt aufnehmen, schreiben
Sie uns eine E-Mail an

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

25. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 

27. 04. 2024

 

27. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 

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