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II KÄMMEREI

Grundsteuer


Kurzinformationen

Warum war die Grundsteuerreform notwendig?

Wie wird die neue Grundsteuer berechnet?

Was ist der Hebesatz und wie wurde er ermittelt?

Welche Bescheide werden im Zusammenhang mit der Steuerreform erlassen?

Was passiert, wenn die Grundsteuererklärung noch nicht abgegeben wurde?

Wie erkennt man einen Schätzungsbescheid vom Finanzamt und wie sollte man sich in diesem Fall verhalten?

Die Bescheide vom Finanzamt liegen bereits vor. Warum jedoch nicht der Grundsteuerbescheid von der Gemeinde?

Haben alte Grundsteuerbescheide noch Gültigkeit?

Wie geht es mit der „Ersatzbemessung“ weiter?

Wie geht es mit „Eigentum auf fremden Grund und Boden“ weiter?

In welcher Form kann ein Widerspruch einreicht werden?

Wie kann man herausfinden, gegen welchen Bescheid Widerspruch einlegt werden muss?

Warum wurde ein Grundsteuerbescheid zugeschickt, obwohl fristgerecht beim Finanzamt Einspruch eingelegt wurde?

Ich bin nicht mehr Eigentümer des Grundstücks, warum muss ich weiterhin die Grundsteuer zahlen?

Das Eigentum wurde bereits im vergangenen Jahr verkauft, warum wird trotzdem ein Bescheid ausgestellt?

Was ist bei einem Dauerauftrag zu beachten?

Ist ein bereits erteiltes SEPA-Lastschriftmandat ab 2025 weiterhin gültig?

Welche Vor- und Nachteile hat die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates?

Wie kann ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden?

Kann das SEPA-Lastschriftmandat auch von einem anderen als dem Eigentümer erteilt werden?

Können die einzelnen Fälligkeiten auch auf einmal gezahlt werden?

Warum steht auf dem Bescheid noch eine alte Anschrift / ein falscher Name?

Wie kann der Bescheidempfänger geändert werden?

Warum habe ich, trotz eingetragenem Nießbrauchrecht den Grundsteuerbescheid nicht erhalten?

Warum ist im Bescheid die Aufzählung der Flurstücke für Land- und Forstwirtschaft unvollständig?

Warum steht in der Spalte „Abgabenobjekt“ hinter der Hausnummer noch eine Zahl?

 


Ansprechpartner

Frau Durré
Telefon 03362 5088-230


Merkblätter

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Aktuelle Sprechzeiten

Gemeinde Grünheide (Mark)
Am Marktplatz 1

15537 Grünheide (Mark)

Telefon  03362 5088 - 0

Telefax  03362 5088 - 600

 

 

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Dienstag:      9 - 12, 13 - 18 Uhr

Donnerstag: 9 - 12, 13 - 15 Uhr
Freitag:         9 - 12 Uhr

 

Wohnungsverwaltung, Steuern,
KITA-Verwaltung
Dienstag:      9 - 12, 13 - 18 Uhr

 

Rentenberatung im Rathaus Grünheide (Mark)

jeden 2. und 4. Dienstag im Monat

immer 16-18 Uhr im Konferenzraum

 

Schiedsstelle (im Rathaus)
Jeden 1. Dienstag im Monat
15 - 18 Uhr (033632-59660)

 

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Rettungszentrale Grünheide (Mark)

Jeden Dienstag: 15 - 18 Uhr

(0151-23157739)

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26. 05. 2025 - Uhr bis Uhr

 

26. 05. 2025 - Uhr bis Uhr

 

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