Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite

 

 

______________________________________________________________________________________________________________________________________________________

 

 

ra

Eltern Portal

Eltern-Portal

Kitaplatz hier online beantragen

 

 

 

Imagefilm Grünheide (Mark)

Imagefilm auf YouTube ansehen

 

 

 

 

Tourismusverband Seenland Oder-Spree

 

gr_atsee.jpg

 

 

         MAERKER Grünheide

 

 

 

 

 

 

button_5_VBB.gif

 

 

logo_weiss_DRK.gif

 

 

 

FB-Logo

"Entdecke Grünheide"

bei Facebook...

Förderprogramm
Besucher: 224357
Teilen auf Facebook   Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Bauleitplanungen

Die Bauleitplanung vorgestellt


Das Bau- und Nutzungsgeschehen in Städten und Gemeinden wird vor allem durch die Bauleitplanung bestimmt. Sie ist das Kernstück der städtebaulichen Planung der Kommune. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung (private und öffentliche Grundstücke eingeschlossen) vorzubereiten und zu lenken. Sie müssen dabei in objektiver Beziehung zur städtebaulichen Ordnung stehen.

Hauptinstrumente der Bauleitplanung sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.


Nach den Regelungen des Baugesetzbuches sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne kann sich die Gemeinde jedoch nicht auf "planerisch freiem Feld" betätigen, sondern unterliegt vielfältigen tatsächlichen und rechtlichen Bindungen. Insbesondere die Vorgaben der übergeordneten räumlichen Planung sind dabei zu beachten bzw. zu berücksichtigen.

Die Mitwirkungsmöglichkeit der Bürger und der Träger öffentlicher Belange, um mögliche Entscheidungen zu beeinflussen, sind im Rahmen des Aufstellungsverfahrens gegeben. Eine Interessenabwägung zwischen den verschiedenen öffentlichen und privaten Belangen erfolgt im Rahmen des Bauleitplanverfahrens.

 

 

BEKANNTMACHUNGEN 


Es sind keine Einträge vorhanden

 

 

 

Informationen zu laufenden Vorhaben der kommunalen Bauleitplanung stehen auch über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (4a Abs. 4 BauGB nach altem Recht)  bauleitplanung.brandenburg.de zur Verfügung."

 

 » Informationspflichten gem. DS-GVO bei der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB

 

 


Weitere Auslegungen finden Sie [hier] im Archiv.

Aktuelle Sprechzeiten

Gemeinde Grünheide (Mark)
Am Marktplatz 1

15537 Grünheide (Mark)


Telefon  03362 5088 - 0

Telefax  03362 5088 - 600

 

 

Gemeindeverwaltung

Dienstag:      9 - 12, 13 - 18 Uhr

Donnerstag: 9 - 12, 13 - 15 Uhr
Freitag:         9 - 12 Uhr

 

Wohnungsverwaltung, Steuern,
KITA-Verwaltung & Senioren
Dienstag:      9 - 12, 13 - 18 Uhr

 

Wohnungsanfragen für Geflüchtete

Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration
Hotline 03366 35-2003

 

Rentenberatung im Rathaus Grünheide (Mark)

jeden 2. und 4. Dienstag im Monat

immer 16-18 Uhr im Konferenzraum

 

Schiedsstelle (im Rathaus)
Jeden 1. Dienstag im Monat
15 - 18 Uhr

 

Telefon 033632 59660


Bibliothek (im Rathaus)

Dienstag:      13 - 18 Uhr

Donnerstag: 13 - 17 Uhr
Freitag:          10 - 13 Uhr

 

Ihre Bücher können Sie zudem auch digital in der Onleihe ausleihen.

 

Möchten Sie mit der Bibliothek Kontakt aufnehmen, schreiben
Sie uns eine E-Mail an

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

04. 12. 2024 - Uhr – Uhr

 

04. 12. 2024 - Uhr

 

04. 12. 2024 - Uhr

 

Newsletter abonnieren

Fundbüro                                                                                                                                                                                   Waldbrandgefahrenstufen