Schöffenwahl 2023
2023 ist das Jahr der Schöffenwahlen für die Amtszeit von 2024 bis 2028
Die Mitwirkung der Schöffinnen und Schöffen in der Strafrechtspflege ist ein unverzichtbares Element einer unabhängigen Gerichtsbarkeit des demokratischen Rechtsstaats. Sie gewährleistet, dass Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk gesprochen werden. So heißt es in Artikel 108 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg: „An der Rechtsprechung sind Frauen und Männer aus dem Volke als ehrenamtliche Richter nach Maßgabe der Gesetze zu beteiligen.”
Die Schöffinnen und Schöffen üben das Richteramt mit gleichem Recht und gleicher Verantwortung aus wie die Berufsrichter. Ihre Mitwirkung ist deshalb so gefragt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr Gemeinsinn und ihr Gerechtigkeitsempfinden in die Entscheidung der Gerichte eingebracht werden sollen. Das Schöffenamt ist eine interessante, aber auch verantwortungsvolle Tätigkeit, denn die Urteile in Strafsachen können schwerwiegende Eingriffe in die Lebensverhältnisse der am Verfahren Beteiligten darstellen. Als Schöffin und Schöffe entscheiden Sie mit gleichem Stimmrecht wie Berufsrichter und sind wie diese zur Neutralität verpflichtet. D.h., Sie haben ohne Berücksichtigung des Ansehens der Person darüber zu entscheiden, ob der/die Angeklagte wegen der ihr/ihm vorgeworfenen Tat zu verurteilen oder freizusprechen ist. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, müssen Sie ebenso wie Berufsrichter dazu beitragen, dass begangenes Unrecht gesühnt und den Geschädigten sowie der Gesellschaft Genugtuung verschafft wird, ohne auf der Täterseite den Gedanken der Resozialisierung aus dem Blick zu verlieren. D. h., der/dem Verurteilten soll neben der Verhängung der Strafe zugleich die Chance eingeräumt werden, Wiedergutmachung zu leisten und wieder in die Gesellschaft integriert zu werden. Die nächste Schöffenwahl ist im Jahr 2023. Interessierte können sich laufend freiwillig melden und werden zum Bewerbungsbeginn kontaktiert.
Gemeinde Grünheide (Mark)
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Am Marktplatz 1
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Weitere Informationen zur Schöffentätigkeit finden Sie auch unter www.schoeffenwahl.de.
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