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Ab 2024 wird der Kinderreisepass abgeschafft
Der Kinderreisepass hat ausgedient. Mit Beginn des neuen Jahres gibt es keinen Kinderreisepass mehr. Der Bundestag hat beschlossen, dass ab dem 1. Januar 2024 Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden. Künftig müssen Eltern für ihre Kinder einen deutschen Reisepass beantragen. Für Kinder bis zum 12. Lebensjahr kann künftig, je nach Bedarf, ein Personalausweis, Reisepass oder bei entsprechender Anerkennung ein vorläufiges Dokument ausgestellt werden. Bei Reisen innerhalb der EU genügt ein Personalausweis. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Wichtige Informationen:
genauere Informationen zu benötigten Ausweisdokumenten für eine Reise gibt es auf der Webseite des Auswärtigen Amtes
benötigte Unterlagen: Geburtsurkunde des Kindes im Original oder altes Ausweisdokument, Kind muss bei Beantragung mit anwesend sein, entweder beide Elternteile oder ein Elternteil mit Zustimmung und Kopie des Ausweisdokuments des nicht anwesenden Elternteils, aktuelles und biometrisches Passbild (Passbild des vorherigen Ausweisdokuments wird nicht akzeptiert)
Dauer Reisepass: bis zu 6 Wochen, im Expressverfahren ca. 3 Werktage
Personalausweis: bis zu 4 Wochen
Kosten:
Personalausweis
>24 Jahre = 22,80€ (Gültigkeit max. 6 Jahre, sofern das Kind eindeutig zu identifizieren ist)
ab 24 Jahre = 37,00€ (Gültigkeit 10 Jahre)
Reisepass ab 01.01.2024: > 24 Jahre = 37,50 € (Express + 32,00€ zusätzlich, Gültigkeit max. 6 Jahre, sofern das Kind eindeutig zu identifizieren ist)
ab 24 Jahre = 70,00 € (Express + 32,00€ zusätzlich, (Gültigkeit 10 Jahre)
bisher ausgestellte Dokumente behalten ihre Gültigkeit wie auf dem Dokument angegeben, sofern das Kind noch eindeutig zu identifizieren ist
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