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Information über die neue Hundehalterverordnung für das Land Brandenburg
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
sehr geehrte Hundehalterinnen und Hundehalter,
das Ordnungsamt der Gemeinde Grünheide (Mark) informiert Sie darüber, dass mit Wirkung zum 1.7.2024 im Land Brandenburg eine neue Hundehalterverordnung (HundehV) in Kraft getreten ist.
Eine wesentliche Änderung ist, dass die neue HundehV in § 2 Abs. 1 HundehV eine kostenpflichtige Anmelde- und Kennzeichnungspflicht für alle Hunde ab der achten Lebenswoche vorsieht. Der gesetzliche Gebührenrahmen liegt bei 15 Euro bis 300 Euro.
Die Halterin oder der Halter eines Hundes hat der örtlichen Ordnungsbehörde unverzüglich das Halten des Hundes anzuzeigen. Folgende Angaben sind zu erbringen:
die Rasse,
das Wurfdatum
die Farbe des Hundes
die unveränderliche Nummer des Mikrochips.
etwaige für die Beurteilung der Gefährlichkeit maßgeblichen Umstände (Feststellung
der Name, bei natürlichen Personen auch Vorname, Geburtstag und Geburtsort
die gegenwärtige Anschrift der Halterin oder des Halters sind zusammen mit der Anzeige nach Satz 1 mitzuteilen.
etwaige für die Beurteilung der Gefährlichkeit maßgeblichen Umstände (Feststellungen über die Gefährlichkeit des Hundes und Ordnungsverfügungen anderer örtlicher Ordnungsbehörden, in denen zur Gefährlichkeit des Hundes Auflagen ergangen sind).
Mit Bekanntgabe der neuen Hundehalterverordnung haben Sie Zeit bis zum 31.01.2025 die Hundehaltung im Ordnungsamt anzuzeigen.
Bei Fragen steht Ihnen das Ordnungsamt der Gemeinde Grünheide (Mark) gern zur Verfügung.
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