Beteiligung der Öffentlichkeit zur Lärmaktionsplanung 4. Runde

Beteiligung der Öffentlichkeit zur Lärmaktionsplanung 4. Runde
Bild zur Meldung: Beteiligung der Öffentlichkeit zur Lärmaktionsplanung 4. Runde

Gemeinden mit Straßen ab einer Verkehrsbelastung von mehr als 8.200 Kfz/24h haben nach der Richtlinie 2002/49/EG [2] und der Umsetzung in deutsches Recht mit dem Paragrafen § 47a-f des BlmSchG [1] und durch die Verordnung über die Lärmkartierung - 34. BlmSchV [3] einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Diese Mindestanforderung wird an Straßen der Gemeinde Grünheide (Mark) erreicht. Ziel der Lärmaktionsplanung ist die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm. Darüber hinaus wurde die K6755, Abschnitt 020, vom KP 005 L38, Abschnitt 090 bis K 6755, Abschnitt 020, Km 3,94 betrachtet.

Die Unterlagen zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Grünheide (Mark) - 4. Runde sind in der Zeit vom 01.03.2024 bis einschließlich 31.03.2024 im Internet unter www.gruenheide-mark.de einsehbar.

Darüber hinaus liegen diese Unterlagen im Rathaus der Gemeinde Grünheide (Mark), Ordnungsamt, Am Marktplatz 1, Erdgeschoss, 15537 Grünheide (Mark) können dort während der Sprechzeiten eingesehen werden,
Dienstag      09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag  09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag         09:00 Uhr bis 12:00 Uhr


Gelegenheit der Äußerung zu den Inhalten


Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, sich über die Planung zu informieren. Während der genannten Frist können Bedenken, Anregungen und Hinweise schriftlich abgegeben werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Lärmaktionsplanung berührt werden können, werden parallel zu dieser öffentlichen Auslegung am Verfahren beteiligt. Das Ergebnis der Beteiligung wird nach Abwägung in die weitere Planung
einfließen. Während der oben genannten Auslegungsfrist nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der weiteren Bearbeitung über den Lärmaktionsplan unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können und schriftlich auf dem elektronischen übermittelt werden sollen. 

Stellungnahmen können per E-Mail an: berlin[at]mopa.de

oder schriftlich an
Gemeinde Grünheide (Mark)
Lärmaktionsplanung - 4.Runde
Am Marktplatz 1
15537 Grünheide (Mark)

abgegeben werden.

Weitere Informationen