Archiv der Bauleitplanungen

Die Bauleitplanung vorgestellt


Das Bau- und Nutzungsgeschehen in Städten und Gemeinden wird vor allem durch die Bauleitplanung bestimmt. Sie ist das Kernstück der städtebaulichen Planung der Kommune. Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung (private und öffentliche Grundstücke eingeschlossen) vorzubereiten und zu lenken. Sie müssen dabei in objektiver Beziehung zur städtebaulichen Ordnung stehen.

Hauptinstrumente der Bauleitplanung sind der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan und der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan.


Nach den Regelungen des Baugesetzbuches sind Bauleitpläne aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne kann sich die Gemeinde jedoch nicht auf "planerisch freiem Feld" betätigen, sondern unterliegt vielfältigen tatsächlichen und rechtlichen Bindungen. Insbesondere die Vorgaben der übergeordneten räumlichen Planung sind dabei zu beachten bzw. zu berücksichtigen.

Die Mitwirkungsmöglichkeit der Bürger und der Träger öffentlicher Belange, um mögliche Entscheidungen zu beeinflussen, sind im Rahmen des Aufstellungsverfahrens gegeben. Eine Interessenabwägung zwischen den verschiedenen öffentlichen und privaten Belangen erfolgt im Rahmen des Bauleitplanverfahrens.

 

 

BEKANNTMACHUNGEN 


Bekanntmachung der Offenlage des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 52 "Windpark Kienbaum-Hangelsberg"
(Vom 20.03.2024 bis zum 26.04.2024)