Satzungen

Beschreibung

Ortsrecht

 

Hier finden Sie eine Übersicht des Ortsrechts der Gemeinde Grünheide (Mark).
Dazu gehören aktuell geltende kommunale Satzungen, Verordnungen und Richtlinien.
Gemäß der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg können die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzungen regeln. Dieses Recht ist ein wesentlicher Bestandteil des in Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz verbrieften kommunalen Selbstverwaltungsrechts. Die Kompetenz zum Erlass derartiger Rechtsnormen liegt bei der Gemeindevertretung.
 

Ansprechpartner

I HAUPTAMT
Herr Burdach
Herr Giese
Telefon 03362 5088-100