BannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbildBannerbild
Förderprogramm
Besucher: 192537
Teilen auf Facebook   Link verschicken   Druckansicht öffnen
 

Schöffenwahl 2023

2023 ist das Jahr der Schöffenwahlen für die Amtszeit von 2024 bis 2028
Die Mitwirkung der Schöffinnen und Schöffen in der Strafrechtspflege ist ein unverzichtbares Element einer unabhängigen Gerichtsbarkeit des demokratischen Rechtsstaats. Sie gewährleistet, dass Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern auch durch das Volk gesprochen werden. So heißt es in Artikel 108 Absatz 2 der Verfassung des Landes Brandenburg: „An der Rechtsprechung sind Frauen und Männer aus dem Volke als ehrenamtliche Richter nach Maßgabe der Gesetze zu beteiligen.”

 

Die Schöffinnen und Schöffen üben das Richteramt mit gleichem Recht und gleicher Verantwortung aus wie die Berufsrichter. Ihre Mitwirkung ist deshalb so gefragt, weil ihre Lebens- und Berufserfahrung, ihr Gemeinsinn und ihr Gerechtigkeitsempfinden in die Entscheidung der Gerichte eingebracht werden sollen. Das Schöffenamt ist eine interessante, aber auch verantwortungsvolle Tätigkeit, denn die Urteile in Strafsachen können schwerwiegende Eingriffe in die Lebensverhältnisse der am Verfahren Beteiligten darstellen. Als Schöffin und Schöffe entscheiden Sie mit gleichem Stimmrecht wie Berufsrichter und sind wie diese zur Neutralität verpflichtet. D.h., Sie haben ohne Berücksichtigung des Ansehens der Person darüber zu entscheiden, ob der/die Angeklagte wegen der ihr/ihm vorgeworfenen Tat zu verurteilen oder freizusprechen ist. Sollte es zu einer Verurteilung kommen, müssen Sie ebenso wie Berufsrichter dazu beitragen, dass begangenes Unrecht gesühnt und den Geschädigten sowie der Gesellschaft Genugtuung verschafft wird, ohne auf der Täterseite den Gedanken der Resozialisierung aus dem Blick zu verlieren. D. h., der/dem Verurteilten soll neben der Verhängung der Strafe zugleich die Chance eingeräumt werden, Wiedergutmachung zu leisten und wieder in die Gesellschaft integriert zu werden. Die nächste Schöffenwahl ist im Jahr 2023. Interessierte können sich laufend freiwillig melden und werden zum Bewerbungsbeginn kontaktiert.

 

Gemeinde Grünheide (Mark)
Hauptamt / Herr Giese
Am Marktplatz 1
15537 Grünheide (Mark)
Telefon: 03362 5088-100
Fax: 03362 5088-600
Mail:

 

Weitere Informationen zur Schöffentätigkeit finden Sie auch unter www.schoeffenwahl.de.

Aktuelle Sprechzeiten

Gemeinde Grünheide (Mark)
Am Marktplatz 1

15537 Grünheide (Mark)


Telefon  03362 5088 - 0

Telefax  03362 5088 - 600

 

 

Gemeindeverwaltung

 

Dienstag:      9 - 12, 13 - 18 Uhr

Donnerstag: 9 - 12, 13 - 15 Uhr
Freitag:         9 - 12 Uhr

 

Wohnungsverwaltung,
KITA-Verwaltung & Senioren

Dienstag:      9 - 12, 13 - 18 Uhr

 

Wohnungsanfragen für Geflüchtete

Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration
Hotline 03366 35-2003

 

Versichertenberater

der Deutschen Rentenversicherung Bund

jeden 2. und 4. Dienstag im Monat

Telefon  033632 73 40 31

 
Schiedsstelle (im Rathaus)
Jeden 1. Dienstag im Monat
15 - 18 Uhr

Telefon 033632 59660


Bibliothek (im Rathaus)

Dienstag:      13 - 18 Uhr

Donnerstag: 13 - 17 Uhr
Freitag:          9 - 12 Uhr

 

Ihre Bücher können Sie zudem auch digital in der Onleihe ausleihen.

 

Möchten Sie mit der Bibliothek Kontakt aufnehmen, schreiben
Sie uns eine E-Mail an

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

25. 03. 2023

 

25. 03. 2023 - 10:00 Uhr

 

25. 03. 2023 - 10:00 Uhr

 

Newsletter abonnieren

Fundbüro                                                                                                                                                                                   Waldbrandgefahrenstufen