Landratswahl 2023

» Bekanntmachung für die Wahl der Landrätin oder des Landrates des Landkreises Oder-Spree am 23. April 2023

 

» Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zur Landrätin/ zum Landrat des Landkreises Oder-Spree am 23. April 2023

 

» Bekanntmachung zur Speicherung personenbezogener Daten gem. § 92 (6) BbgKWahlG

 

» Bekanntmachung zum Widerspruchsrecht gegen Datenübermittlung

 

» Bekanntmachung: Wahl der Landrätin/des Landrates des Landkreises Oder-Spree am 23. April 2023

» Weitere Informationen zur Wahl des Landrates (externes Internetangebot des Landkreises Oder-Spree)

 

 

Die Gemeinde Grünheide (Mark) hält auch bei diesen Wahlen ein Online-Angebot zur Beantragung von Wahlscheinen für Sie bereit.

 

Der folgende Link führt Sie zum Online-Formular:
  
https://www.wahlschein.de/12067201
  
In das Formular sind von den in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Grünheide (Mark) eingetragenen Wahlberechtigten alle geforderten Pflichtangaben einzugeben. Übernehmen Sie bitte die Daten und die verwendete Schreibweise von der Ihnen zugegangen Wahlbenachrichtigung oder nutzen Sie einfach den auf Ihrer Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code.

 

Für die erfolgreiche Durchführung unserer Wahlen sind engagierte Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich.


Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich sehr gerne bei der Gemeindeverwaltung, Am Marktplatz 1, 15537 Grünheide (Mark), Herrn Uhlitz (03362 5088 121) und Herrn Giese (03362 5088 100), bzw. per e-mail an melden.

 

 

Wir bedanken uns vielmals vorab für Ihr Interesse und hoffen auf Ihre Unterstützung und freuen uns auf die Zusammenarbeit und die gemeinsame Durchführung der Landratswahlen für unseren Landkreis Oder-Spree.

 

Interessante Unterlagen für unsere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind hier zu finden:

 

» Präsentation für unsere Wahlhelferschulung am 18. April 2023
» Beispiel für die Einrichtung eines Wahllokales
» Kommunalwahlgesetz des Landes Brandenburg

» Kommunalwahlverordnung des Landes Brandenburg