Hauptsatzung der Gemeinde Grünheide (Mark), beschlossen am 25.09.2014
§ 2 Wappen, Flagge, Dienstsiegel
(1) Die Gemeinde führt ein Dienstsiegel. In der Mitte des Dienstsiegels ist das Wappen des Landes Brandenburg abgebildet. Die obere Hälfte des Wappens ist mit der Umschrift „Gemeinde Grünheide (Mark)“ und die untere Hälfte des Wappens mit der Umschrift „Landkreis Oder- Spree“ abgebildet.
(2) Die Gemeinde Grünheide (Mark) führt ein Wappen und eine Flagge.
(3) Das Wappen der Gemeinde zeigt: „In Grün eine aus einem fünfmal von Blau und Silber geteiltem Wellenschildfuß wachsende Schildkröte“.
(4) Die Flagge der Gemeinde zeigt - bei Aufhängung an einem Querholz -: „Drei Längsstreifen Grün – Weiß – Grün im Verhältnis 1:2:1 mit dem Gemeindewappen in der Mitte“.
Bedeutung des Wappens
1934 wurde die Gemeinde Werlsee in Grünheide umbenannt. Als Ortswappen wählte man die Abbildung von Wasserwellen mit einer Sumpfschildkröte. Die Wasserwellen symbolisieren die Gemeinde umgebenden Wasserläufe. In denen lebte die Europäische Sumpfschildkröte bis weit in das 20. Jahrhundert.
Rechtlicher Hinweis zur Verwendung des Wappens der Gemeinde Grünheide (Mark)
"Die Abbildung kommunaler Wappen zu künstlerischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist jedermann erlaubt. Jede andere Verwendung bedarf der Genehmigung der wappenführenden Körperschaft."
Paragraph 2 (2) der Verordnung über kommunale Hoheitszeichen (Kommunale Hoheitszeichenverordnung- KommHzV) vom 13. Februar 2009 (GVBl.II/09, [Nr. 08], S. 106) | Quelle: https://service.brandenburg.de/lis/detail.php?template=wappen_text_d&&id=17072
Wappen als Download (png)