Aus gegebenem Anlass - Hinweise zur Verwendung von Logo und Wappen

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Information - aus gegebenem Anlass

 

Rechtlicher Hinweis zur Verwendung des Wappens der Gemeinde Grünheide (Mark)

 

"Die Abbildung kommunaler Wappen zu künstlerischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zu Zwecken des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung ist jedermann erlaubt. Jede andere Verwendung bedarf der Genehmigung der wappenführenden Körperschaft."


Paragraph 2 (2) der Verordnung über kommunale Hoheitszeichen (Kommunale Hoheitszeichenverordnung- KommHzV) vom 13. Februar 2009 (GVBl.II/09, [Nr. 08], S. 106)

Quelle: https://service.brandenburg.de

 

Bilddatei:  Wappen Grünheide

 


 
Rechtlicher Hinweis zur Verwendung des Logos der Gemeinde Grünheide (Mark)

Das Logo ist zur allgemeinen Verwendung auf Werbeträgern, Prospekten, Internetpräsenzen und dergleichen für ortsansässige Firmen, Vereine und Einwohner freigegeben, welche sich mit ihrer Gemeinde identifizieren wollen. Dies gilt nicht für Verwendungen für strafrechtlich- und/oder ordnungsrechtlich relevante Inhalte sowie Inhalte, welche verunglimpfend, rassistisch und/oder beleidigend sind. Eine Verwendung für Inhalte zur Bewerbung von pornografischen Medieninhalten und sexuellen Dienstleistungen und dergleichen ist ausdrücklich untersagt. Eine Verwendung für politische Parteien und Vereinigungen ist erlaubnispflichtig. 

 

Bilddatei: Logo Grünheide