Bannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur StartseiteBannerbild | zur Startseite
Förderprogramm
Besucher: 212160
RSS-Feed   Teilen auf Facebook   Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Land unterstützt Kita-Eltern

Grünheide Wappen (Bild vergrößern)
Bild zur Meldung: Grünheide Wappen

Übernahme der Elternbeiträge bei nicht oder nur teilweiser Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung

 

Sehr geehrte Eltern,

 

viele Eltern folgen seit Ende vorigen Jahres dem Appell der Landesregierung, zur Vermeidung einer Ausbreitung des Coronavirus, ihre Kinder freiwillig nicht in die Krippe oder den Kindergarten zu bringen.

 

Dafür möchten wir Ihnen jetzt schon ein großes DANKE sagen.

 

 

 

Die Landesregierung möchte, dass alle Eltern, die von diesen Maßnahmen betroffen sind – auch für den Fall, dass diese Maßnahmen noch ausgeweitet werden müssen – keine Elternbeiträge mehr zahlen müssen. Dafür hat das Jugendministerium eine Förderrichtlinie auf den Weg gebracht, mit dem die Eltern ab 01.01.2021 von den Elternbeiträgen freigestellt werden sollen.

 

Jugendministerin Britta Ernst: „Ich danke allen Eltern, die trotz der vielen Probleme und Unwägbarkeiten, die mit einem Verzicht auf die Betreuung ihres Kindes in Krippe, Kindergarten, Tagespflege oder Hort verbunden sind, für ihre große Umsicht und Geduld. Dafür möchte ich auch ein deutliches Zeichen zu setzen: Wir wollen die Eltern von den Beiträgen entlasten, die keinen Anspruch auf Notbetreuung ihres Kindes bei einer Schließung der Kita haben oder die dem Appell der Landesregierung folgen, zur Reduzierung des Infektionsgeschehens ihr Kind selbst zu betreuen. Eltern sind derzeit ohnehin stark belastet. Mit der damit verbundenen Unterstützung der Kita-Träger leisten wir zudem schnell und unbürokratisch – unabhängig von der gesetzlich festgeschriebenen finanziellen Unterstützung laut Kita-Gesetz – einen weiteren Beitrag zur dauerhaften Sicherung der Brandenburger Kindertagesbetreuung in Notsituationen.“

 

Was bedeutet das für Sie?

Nimmt Ihr Kind für den Zeitraum von mindestens einem Monat die vertraglich vereinbarte Betreuungsleistung gar nicht oder maximal 50 % in Anspruch, wird deshalb vollständig oder hälftig auf die Erhebung des Elternbeitrages verzichtet.

 

Dazu bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Eltern und dem Kita-Träger. Diese Vereinbarung erfolgt auf einem wöchentlich zu unterschreibenden Formular (genutzte bzw. nicht genutzte Betreuungszeit), welches Ihnen durch die jeweiligen leitenden Erzieher/Erzieherinnen der Kindertagesstätte bei Bedarf vorgelegt werden kann.

Eine Erstattung des vollständigen bzw. hälftigen Elternbeitrages erfolgt zeitnah durch die Gemeinde Grünheide (Mark).


Freundliche Grüße
 

Christiani
Bürgermeister

 

Aktuelle Sprechzeiten

Gemeinde Grünheide (Mark)
Am Marktplatz 1

15537 Grünheide (Mark)


Telefon  03362 5088 - 0

Telefax  03362 5088 - 600

 

 

Gemeindeverwaltung

 

Dienstag:      9 - 12, 13 - 18 Uhr

Donnerstag: 9 - 12, 13 - 15 Uhr
Freitag:         9 - 12 Uhr

 

Wohnungsverwaltung,
KITA-Verwaltung & Senioren
Dienstag:      9 - 12, 13 - 18 Uhr

 

Wohnungsanfragen für Geflüchtete

Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration
Hotline 03366 35-2003

 

Rentenberatung im Rathaus Grünheide (Mark)

jeden 2. und 4. Dienstag im Monat

immer 16-18 Uhr im Konferenzraum

 

Schiedsstelle (im Rathaus)
Jeden 1. Dienstag im Monat
15 - 18 Uhr

 

Telefon 033632 59660


Bibliothek (im Rathaus)

Dienstag:      13 - 18 Uhr

Donnerstag: 13 - 17 Uhr
Freitag:          10 - 13 Uhr

 

Ihre Bücher können Sie zudem auch digital in der Onleihe ausleihen.

 

Möchten Sie mit der Bibliothek Kontakt aufnehmen, schreiben
Sie uns eine E-Mail an

Veranstaltungen

Nächste Veranstaltungen:

25. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 

27. 04. 2024

 

27. 04. 2024 - Uhr bis Uhr

 

Newsletter abonnieren

Fundbüro                                                                                                                                                                                   Waldbrandgefahrenstufen