Land unterstützt Kita-Eltern

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Übernahme der Elternbeiträge bei nicht oder nur teilweiser Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung

 

Sehr geehrte Eltern,

 

viele Eltern folgen seit Ende vorigen Jahres dem Appell der Landesregierung, zur Vermeidung einer Ausbreitung des Coronavirus, ihre Kinder freiwillig nicht in die Krippe oder den Kindergarten zu bringen.

 

Dafür möchten wir Ihnen jetzt schon ein großes DANKE sagen.

 

 

 

Die Landesregierung möchte, dass alle Eltern, die von diesen Maßnahmen betroffen sind – auch für den Fall, dass diese Maßnahmen noch ausgeweitet werden müssen – keine Elternbeiträge mehr zahlen müssen. Dafür hat das Jugendministerium eine Förderrichtlinie auf den Weg gebracht, mit dem die Eltern ab 01.01.2021 von den Elternbeiträgen freigestellt werden sollen.

 

Jugendministerin Britta Ernst: „Ich danke allen Eltern, die trotz der vielen Probleme und Unwägbarkeiten, die mit einem Verzicht auf die Betreuung ihres Kindes in Krippe, Kindergarten, Tagespflege oder Hort verbunden sind, für ihre große Umsicht und Geduld. Dafür möchte ich auch ein deutliches Zeichen zu setzen: Wir wollen die Eltern von den Beiträgen entlasten, die keinen Anspruch auf Notbetreuung ihres Kindes bei einer Schließung der Kita haben oder die dem Appell der Landesregierung folgen, zur Reduzierung des Infektionsgeschehens ihr Kind selbst zu betreuen. Eltern sind derzeit ohnehin stark belastet. Mit der damit verbundenen Unterstützung der Kita-Träger leisten wir zudem schnell und unbürokratisch – unabhängig von der gesetzlich festgeschriebenen finanziellen Unterstützung laut Kita-Gesetz – einen weiteren Beitrag zur dauerhaften Sicherung der Brandenburger Kindertagesbetreuung in Notsituationen.“

 

Was bedeutet das für Sie?

Nimmt Ihr Kind für den Zeitraum von mindestens einem Monat die vertraglich vereinbarte Betreuungsleistung gar nicht oder maximal 50 % in Anspruch, wird deshalb vollständig oder hälftig auf die Erhebung des Elternbeitrages verzichtet.

 

Dazu bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Eltern und dem Kita-Träger. Diese Vereinbarung erfolgt auf einem wöchentlich zu unterschreibenden Formular (genutzte bzw. nicht genutzte Betreuungszeit), welches Ihnen durch die jeweiligen leitenden Erzieher/Erzieherinnen der Kindertagesstätte bei Bedarf vorgelegt werden kann.

Eine Erstattung des vollständigen bzw. hälftigen Elternbeitrages erfolgt zeitnah durch die Gemeinde Grünheide (Mark).


Freundliche Grüße
 

Christiani
Bürgermeister