Antrag auf Gewährleistung einer Notbetreuung ab 11.01.2021
Sehr geehrte Eltern,
ab dem 4. Januar 2021 ist der Präsenzunterricht in Grundschulen sowie der Hortbetrieb (Betreuung schulpflichtiger Kinder) untersagt. Für Kinder der ersten bis vierten Schuljahresstufe ist eine Notbetreuung zu gewährleisten. Kinder der fünften und sechsten Schuljahrgangsstufe haben einen Anspruch auf Notbetreuung, wenn mindestens ein Personensorgeberechtigter im stationären und ambulanten medizinischen oder pflegerischen Bereich tätig ist.
Den aktuellen Antrag auf Gewährleistung einer Notbetreuung finden sie hier...
Eltern deren Kinder eine Notbetreuung nur für die Schule benötigen, wenden sich bitte direkt an die Grundschule.
Foto: Vorschaubild zur Meldung: Antrag auf Gewährleistung einer Notbetreuung ab 11.01.2021
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