Hinweis der Wahlleitung zur amtlichen Wahlbenachrichtigungskarte/zum amtlichen Wahlscheinantrag
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
aus gegebenem Anlass weisen wir Sie darauf hin, dass die in den letzten Tagen verteilten "Wahlerinnerungen" keine amtlichen Dokumente darstellen, auch wenn deren äußere Erscheinung sehr den Ihnen bis zum 04. August 2019 zugestellten amtlichen Wahlbenachrichtigungskarten/Wahlscheinanträgen ähnelt.
Die verteilten "Wahlerinnerungen" haben keine Relevanz im Bezug auf die Wahrnehmung Ihres Wahlrechts.
Bitte bringen Sie zur Stichwahl am 15.09.2019 nur die amtliche und personalisierte Wahlbenachrichtungskarte und/oder ein Personaldokument mit Lichtbild mit, um sich vor dem Wahlvorstand ausweisen zu können.
Wahlberechtigte Personen, welche zur Hauptwahl (am 01.09.2019) Briefwahlunterlagen beantragt haben, haben auch für die Stichwahl, am 15. September 2019, Briefwahlunterlagen von der Wahlbehörde zugesendet bekommen.
Im Anhang können Sie das Muster des amtlichen Dokuments betrachten.
Ihre Wahlleitung
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