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Förderprogramm
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Einwohnermeldeamt

Personalausweis


Kurzinformationen

Jeder Deutsche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist gesetzlich verpflichtet, sich durch einen Personalausweis oder durch einen Reisepass ausweisen zu können.

Der Verlust eines Personaldokumentes ist unverzüglich beim zuständigen Einwohnermeldeamt/Bürgerbüro anzuzeigen. Wenn die Dokumente gestohlen wurden, sollte vorher auch bei der Polizei Anzeige erstattet werden.


Beschreibung

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
- den alten Personalausweis (bei Erstbeantragung Geburtsurkunde, Reisepass oder Kinderreisepass, wenn vorhanden)
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild

Gültigkeit des Dokuments:
Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt. Bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt die Gültigkeitsdauer sechs Jahre.

 

Vorläufiger Personalausweis

Welche Unterlagen sind bei Beantragung vorzulegen?
- den alten Personalausweis (bei Erstbeantragung Geburtsurkunde, Reisepass oder Kinderreisepass, wenn vorhanden)
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild

Bei der Beantragung für Minderjährige müssen beide Sorgeberechtigte und der Minderjährige selbst vorsprechen bzw. sollte ein Sorgeberechtigter nicht vorsprechen können, so ist die ausgefüllte Zustimmungserklärung (PDF-Dokument - siehe unten) mitzubringen.

Gültigkeit des Dokuments:
Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von maximal 3 Monaten ausgestellt.

 


Gebühren

- Personalausweis unter 24 Jahre: 22,80 EUR
- Personalausweis über 24 Jahre: 37 EUR

Weitere Gebührenregelungen:
- Erstmaliges Aktivieren der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe
oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres: gebührenfrei
- Neusetzen der PIN (z.B. PIN vergessen): gebührenfrei
- Ändern der Anschrift bei Umzügen: gebührenfrei
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall: gebührenfrei
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion: gebührenfrei
- Kosten für Aufbringen des elektronischen Signaturzertifikats: Festlegung durch jeweiligen Anbieter


Ansprechpartner

Frau Goy
Raum 07
Telefon 03362 5088-340
Telefax 03362 5088-600

Frau Junge
Telefon 03362 5088-320
Telefax 03362 5088-600


Formulare

Anmerkung: Je nach Software auf Ihrem Computer kann es zu Problemen bei der Anzeige, beim Ausfüllen bzw. beim Ausdrucken von PDF-Dokumenten kommen. In diesem Fall speichern Sie bitte die Datei direkt auf Ihrem Computer ab (z.B. auf dem Desktop) und öffnen diese anschließend mit der aktuellen Version von Adobe Acrobat Reader (kostenfreie Software zur Anzeige von PDF-Dokumenten) oder eines der hier gelisteten Programme (Liste unvollständig).

Aktuelle Sprechzeiten

Gemeinde Grünheide (Mark)
Am Marktplatz 1

15537 Grünheide (Mark)


Telefon  03362 5088 - 0

Telefax  03362 5088 - 600

 

 

Gemeindeverwaltung

 

Dienstag:      9 - 12, 13 - 18 Uhr

Donnerstag: 9 - 12, 13 - 15 Uhr
Freitag:          9 - 12 Uhr

 

Wohnungsverwaltung,
KITA-Verwaltung & Senioren
Dienstag:      9 - 12, 13 - 18 Uhr

 

Wohnungsanfragen für Geflüchtete

Amt für Ausländerangelegenheiten und Integration
Hotline 03366 35-2003

 

Rentenberatung im Rathaus Grünheide (Mark)

jeden 2. und 4. Dienstag im Monat

immer 16-18 Uhr im Konferenzraum

 

Schiedsstelle (im Rathaus)
Jeden 1. Dienstag im Monat
15 - 18 Uhr

 

Telefon 033632 59660


Bibliothek (im Rathaus)

Dienstag:      13 - 18 Uhr

Donnerstag: 13 - 17 Uhr
Freitag:          9 - 12 Uhr

 

Ihre Bücher können Sie zudem auch digital in der Onleihe ausleihen.

 

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