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Gewerbesteuer
Beschreibung
Kommunale Steuern | |||||||||||||||||||||
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* wird vom Finanzamt auf Basis des Einheitswertes festgesetzt (Grundsteuermeßbescheid) ** wird vom Finanzamt auf Basis der Gewerbesteuererklärung festgesetzt (Bescheid über den einheitlichen Gewerbesteuermeßbetrag) *** die Hebesätze werden in der jährlichen Haushaltssatzung der jeweiligen Gemeinde festgesetzt | |||||||||||||||||||||
Ansprechpartner
II KÄMMEREI
Frau Durré
03362 5088-230

Merkblätter
Hebesatzsatzung ab 01.01.2025