Einwohnermeldeamt

Wohnungsgeberbescheinigung


Kurzinformationen

Alle Wohnungsgeber sind ab dem 01.11.2015 verpflichtet, ihren neuen Mietern eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen. Bei jedem Einzug und beim Wegzug ins Ausland ist vom Wohnungsgeber diese Bestätigung auszustellen. Die Wohnungsgeberbestätigung muss vom Bürger künftig bei der Anmeldung einer Wohnung der Meldebehörde vorgelegt werden.

 

Eine Wohnungsgeberbestätigung muss die folgenden Angaben enthalten:

 

Wohnungsgeber sind insbesondere die Vermieter oder von ihnen Beauftragte, dazu gehören auch die Wohnungsverwaltungen. Vermietet der Wohnungseigentümer seine Wohnung selbst, ist er der Wohnungsgeber; für Untermieter ist der Wohnungsgeber der Hauptmieter.

Die Vorlage eines Mietvertrages bei der Anmeldung ersetzt die Wohnungsgeberbestätigung nicht!


Ansprechpartner

Frau Zander
Raum 07
Telefon (03362) 58 55 18


Formulare

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