Standesamt

Geburt, beurkunden


Kurzinformationen

Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Bei einer Hausgeburt sollte die Anzeige binnen einer Woche beim Standesamt erfolgen. Die zur Beurkundung der Geburt des Kindes notwendigen Unterlagen richten sich nach dem jeweiligen Personenstand der Mutter.

 

Ist die Mutter ledig:

 

Ist die Mutter verheiratet:

 

Ist die Mutter geschieden:

 

Ist die Mutter verwitwet:

 

Weitere Informationen, wie zum Beispiel zur Bestimmung der Namensführung des Kindes, u.a.m. erhalten Sie im Standesamt.


Ansprechpartner

Frau Krenz
Telefon 03362 5088-333
Telefax 03362 5088-600