Standesamt

Eheschließung, beurkunden


Beschreibung

Anmeldung Ihrer standesamtlichen Trauung

Auch Sie haben beschlossen, Ihren Lebensweg gemeinsam zu gehen. Diesen Entschluss sollten Sie nach außen hin sichtbar machen und Ihre Hochzeit in Grünheide (Mark) besiegeln lassen. Das Standesamt Grünheide (Mark) bietet Ihnen die Möglichkeit, sich an folgenden Orten das Ja-Wort zu geben:

 

Das Trauzimmer befindet sich in der 1. Etage (Fahrstuhl ist vorhanden). Es kann für bis zu 30 Personen bestuhlt werden.

Im Kinder-, Jugend-, und Familiencamp „Störitzland“ können Sie sich ebenfalls unter freiem Himmel, entweder auf dem Steg oder am Strand des Störitzsees, trauen lassen. (www.störitzland.de)

 

 

Die Trauungen werden individuell nach den Wünschen der Brautpaare durchgeführt. Wir stehen den Wünschen der Brautpaare in Bezug auf Termine und Uhrzeiten offen gegenüber. Wir würden uns freuen, Sie als Brautpaar in der Gemeinde Grünheide (Mark) begrüßen und auf dem Weg zum Ehepaar begleiten zu dürfen.

 

Standesamt Online

Haben Sie sich schon entschieden?

Sie können die Voranmeldung zur Eheschließung gleich hier über den Dienst Standesamt Online vornehmen.

 

Voranmeldung Eheschließung

 

Eheschließung im Inland

Die beabsichtigte Eheschließung ist beim zuständigen Standesamt persönlich anzumelden. Zuständig ist der Standesbeamte des Wohnsitzes. Haben beide Partner unterschiedliche Wohnsitze, so können sie ein Standesamt selbst wählen. Ist einer verhindert, so hat er eine schriftliche Erklärung (Vollmacht) darüber abzugeben, dass er mit der Anmeldung durch den anderen einverstanden ist. Sind beide am Erscheinen zur Anmeldung verhindert, so können sie die Eheschließung auch schriftlich oder durch einen Vertreter anmelden. Die Ehe kann in jedem Standesamt geschlossen werden. Nach Prüfung der Ehefähigkeit werden dem Standesbeamten, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, die Unterlagen zugesandt.

 

Eheschließung im Ausland

Sie beabsichtigen den Bund fürs Leben im Ausland zu schließen. Welche Voraussetzungen bzw. Unterlagen für die Eheschließung in dem von Ihnen ausgewählten Land vorzulegen sind, bestimmen die Vorschriften des jeweiligen Staates. Informationen können Sie bei Botschaften und Konsulaten erhalten, die Sie oft auch über das Internet erreichen können: www.auswartiges-amt.de/laenderinfos. (Service)

 

Urkunden sollten Sie immer auf einem mehrsprachigen Vordruck ausstellen lassen. Zu empfehlen wäre zusätzlich ein Ehefähigkeitszeugnis, auch wenn es der Staat, in dem Sie heiraten wollen, nicht zwingend vorschreibt. Die Anerkennung deutscher öffentlicher Urkunde erfolgt im Ausland oft nur dann, wenn die Urkunde durch die zuständige innere Behörde (z.B. Ministerium des Innern des Landes) beglaubigt wurde.

 

Weitere Informationen, wie z.B. über die Gültigkeit  der im Ausland geschlossene Ehe, die Namensführung der Ehegatten, erhalten Sie bei uns auf Anfrage.

 

Folgende Unterlagen sind zur Anmeldung vorzulegen:

 

Sind beide ledig und deutsche Staatsangehörige

 

Bei gemeinsamen Kindern

 

Zusätzlich bei geschiedenen oder verwitweten Partnern


Ansprechpartner

Frau Krenz
Telefon 03362 5088-333
Telefax 03362 5088-600