Die Auslegung war vom
10.01.2025 um 00:00 Uhr bis zum
03.03.2025 um 23:59 Uhr aktiv.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grünheide (Mark) hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 14.12.2023 den Bebauungsplan Nr. 57 „Gewerbegebiet Hangelsberg Nord“ als Satzung beschlossen. Dies erfolgte mit der Maßgabe, dass eine Bekanntmachung des Bebauungsplans und dessen Inkrafttreten erst erfolgen darf, nachdem das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) (seit 11.12.2024: Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV)) seine Zustimmung zum Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 6 Nr. 4 BbgNatSchAG erteilt hat. Mit Schreiben vom 27.11.2024 hat das MLUK der Gemeinde mitgeteilt, dass für die geplanten Verkehrsflächen, die „Anlagen für die Regenwasserbehandlung und -versickerung“ sowie die Teilfläche des Mischgebiete MI 2, die im Landschaftsschutzgebiet „Müggelspree-Löcknitzer Wald- und Seengebiet“ liegen, eine Zustimmung in Aussicht gestellt wird. Für die Teilfläche des Gewerbegebiets GE 2 im Norden des Bebauungsplans, die ebenfalls im Landschaftsschutzgebiet liegt, wurde eine Zustimmung allerdings nicht in Aussicht gestellt.
Für den geänderten Bebauungsplanentwurf erfolgt eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB.
Zeitraum der Öffentlichen Auslegung
28.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025
Ort der öffentlichen Auslegung
Rathaus der Gemeinde Grünheide (Mark)
Am Marktplatz 1
2. Obergeschoss
15537 Grünheide (Mark) zu den Öffnungszeiten
sowie auf den Internetseiten
https://www.geoportal-gruenheide.de/auslegungen.php
https://bb.beteiligung.diplanung.de
Stellungnahmen können während der Dauer der Öffentlichen Auslegung abgegeben werden. Die Abgabe von Stellungnahmen soll elektronisch, z.B per E-Mail an bauleitplanung@gemeinde-gruenheide.de erfolgen, bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgebeben werden.
Es wird gemäß § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB darauf hingewiesen, dass die Gelegenheit zu Stellungnahmen nur in Bezug auf die Änderung des Bebauungsplanentwurfs und ihre möglichen Auswirkungen besteht.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e DSGVO und dem Brandenburgischen Datenschutzgesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt: Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach BauGB (Art. 13 DSGVO), welches mit ausliegt.